Die Vorgehensweise zur Nutzung eines Wasserzählers zur privaten Gartenbewässerung
Wir möchten Sie zunächst darauf hinweisen, dass die Wasserbeschaffungsverbände für die Zurverfügungstellung und Registrierung von Wasserzählern zur privaten Gartenbewässerung nicht zuständig sind.
Bedingt durch die Häufung einzelner Anfragen, möchten wir Sie jedoch über das korrekte Vorgehen in diesem Zusammenhang informieren:
Es ist grundsätzlich jeder Person gestattet, einen geeichten Wasserzähler (beispielsweise aus dem Internet oder dem örtlichen Baumarkt) an einer Außenstelle auf dem betroffenen Grundstück anzubringen. Von diesem montierten Wasserzähler ist nach der Installation ein Foto zu erstellen auf welchem die Umgebung der Außenstelle und der Wasserzählerstand zu erkennen sind. Anschließend wird dieses an die Gemeinde Wenden übermittelt.
Ende des Jahres muss jede Person, die einen Wasserzählerstand zur Gartenbewässerung mitteilen möchte, bis zum 30.11. erneut ein Foto von dem Wasserzähler, nebst Wasserstand, fertigen und erneut an die Gemeinde Wenden senden.
Durch die übermittelten Wasserstände ermittelt die Gemeinde Wenden von Amts wegen die versickerten Wassermengen und berücksichtigt diese begünstigend bei der Berechnung der tatsächlichen Entwässerungsgebühren auf den Grundbesitzabgabenbescheiden des nächsten Jahres.
Um möglichen Missbrauch zu vermeiden, hält sich die Gemeinde Wenden ausdrücklich die persönliche Kontrolle vor Ort vor. Als zusätzliche Kontrollhilfe liegen der Gemeindeverwaltung zudem die Wasserverbräuche der Vorjahre und Erfahrungswerte der Mitarbeiter*innen vor.
Über den folgenden Button gelangen Sie zu dem Online-Formular der Gemeinde Wenden um Ihren Wasserzähler anzumelden oder den Wasserzählerstand mitzuteilen: